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   BFH, 06.09.2007 - VII B 296/06   

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https://dejure.org/2007,20041
BFH, 06.09.2007 - VII B 296/06 (https://dejure.org/2007,20041)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2007 - VII B 296/06 (https://dejure.org/2007,20041)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2007 - VII B 296/06 (https://dejure.org/2007,20041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    MinöStG 1993 § 17 Abs. 1 Nr. 1; ; MinöStG 1993 § 19 Abs. 2; ; MinöStG 1993 § 19 Abs. 2 Satz 1; ; MinöStG 1993 § 19 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § ... 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EnergieStG § 15 Abs. 1; ; EnergieStG § 15 Abs. 2; ; EnergieStG § 15 Abs. 4 Nr. 1; ; EnergieStG § 17 Abs. 1; ; EnergieStG § 17 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Entstehung der Mineralölsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 139/05

    MinÖSt-Befreiung

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - VII B 296/06
    Die gegen die Entscheidung des FG eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 9. Dezember 2005 VII B 139/05 (BFH/NV 2006, 827) als unbegründet zurückgewiesen.

    Das HZA ist der Beschwerde entgegengetreten und hält diese unter Hinweis auf den Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 827 für unbegründet.

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass er in seinem Beschluss in BFH/NV 2006, 827 nicht ausdrücklich die Entnahme des Kraftstoffs aus dem Tank des LKW, sondern die sich anschließende gewerbliche Verwendung des aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates in das Steuergebiet verbrachten Mineralöls --nämlich zum Antrieb eines anderen Fahrzeugs-- als einen die Steuerentstehung begründenden Umstand gewertet hat.

  • BFH, 18.12.2003 - VII B 144/03

    Steuerberaterprüfung - Befangenheit eines Prüfers

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - VII B 296/06
    Im Kern seines Vorbringens wendet er sich mit diesen Ausführungen gegen die materiell-rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das FG und die vermeintlich rechtsfehlerhafte unmittelbare Anwendung von Art. 8a der Mineralölstrukturrichtlinie, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2003 VII B 144/03, BFH/NV 2004, 651, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 30.09.2011 - 4 K 183/10

    Energiesteuerrecht: LKW-Zusatztank, Steuerschuldnerschaft des Fahrers bzw.

    Denn der Unternehmer ist als wirtschaftlich Handelnder und somit als Verwender anzusehen (FG München, Urteil vom 07. Juli 2011, 14 K 3565/08, juris; vgl. auch die ständige Rechtsprechung des FG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010, 4 K 145/10, juris, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 4 V 149/10, juris, Urteil vom 06. November 2008, 4 K 144/08, juris; im Ergebnis ebenso BFH zur Vorgängervorschrift § 19 MinöStG, Beschluss vom 06. September 2007, VII B 296/06, BFH/NV 2008, 115, Beschluss vom 09. Dezember 2005, VII B 139/05 BFH/NV 2006, 827; vgl. zum Begriff des Verwenders in der vergleichbaren Vorschrift § 21 EnergieStG auch FG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009, 4 V 249/09, unveröffentlicht, Urteil vom 09. Juni 2009, 4 K 119/07, juris).
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